Mainzer Reichslandfrieden

Mainzer Reichslandfrieden, von Kaiser Friedrich II. auf einem Hoftag zu Mainz am 15. 8. 1235 erlassenes Reichsgesetz (erstmals auch in Deutsch), das die königliche Gerichts- und Herrschaftsgewalt zu sichern suchte. Entgegen anderen Landfrieden sollte die Fehdepraxis dadurch eingeschränkt werden, dass die Fehde als »subsidiäres Rechtsmittel« (nur nach erfolglosen Klagen vor

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