Politik
Nach der Verfassung vom 17.10.1868 (mehrfach revidiert) ist Luxemburg eine konstitutionelle Erbmonarchie auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage. Staatsoberhaupt mit formal weitreichenden legislativen und exekutiven Befugnissen ist der Großherzog. Er vertritt das Land nach außen, hat das Recht auf Gesetzesinitiative und kann das Parlament auflösen. Die gesetzgebende Gewalt wird von der Abgeordnetenkammer (Chambre
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