Recht
Die ordentliche dreistufige Gerichtsbarkeit umfasst auf unterer Stufe für kleine Zivil-, Handels- und Strafsachen die Friedensgerichte in Luxemburg, Esch an der Alzette und Diekirch, bei denen auch jeweils ein Arbeitsgericht eingerichtet ist; darüber stehen mit umfassender erstinstanzlicher Zuständigkeit die Bezirksgerichte in Luxemburg und Diekirch. An der Spitze der Gerichtsbarkeit steht
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