Lungenprobe

Lungenprobe, Lungenschwimmprobe,

rechtsmedizinische Untersuchungsmethode zur Klärung der Frage, ob ein Neugeborenes tot geboren wurde oder als Lebendgeburt verstorben ist; sie wurde erstmals 1681 von J. Schreyer angewendet und besteht in einer Untersuchung der Schwimmfähigkeit der gesamten Lunge oder von Anteilen der Lunge. Diese ist gegeben, wenn sich aufgrund einer nachgeburtlichen Atemtätigkeit

Quellenangabe

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