Erste Hilfe

Erste Hilfe, sofortige, vorläufige Hilfeleistung angesichts offenbarer Gefahr für Gesundheit oder Leben eines anderen Menschen bis zum Eingreifen fachlicher Hilfe. § 323 c StGB bedroht jeden mit Strafe, der eine erforderliche, ihm zumutbare Hilfeleistung unterlassen hat.

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