Erste Hilfe
Erste Hilfe, sofortige, vorläufige Hilfeleistung angesichts offenbarer Gefahr für Gesundheit oder Leben eines anderen Menschen bis zum Eingreifen fachlicher Hilfe. § 323 c StGB bedroht jeden mit Strafe, der eine erforderliche, ihm zumutbare Hilfeleistung unterlassen hat.
Werke
Weitere Medien
Informationen zum Artikel
Quellenangabe