lübisches Recht

lübisches Recht, das von der Stadt Lübeck geschaffene Stadtrecht, das dort und in anderen Städten galt; als Begriff seit 1188 urkundlich nachweisbar. Sein Geltungsbereich, der von Schleswig-Holstein bis nach Narwa reichte und etwa 100 Städte umfasste, weist es als das nach dem Magdeburger wichtigste deutsche Stadtrecht des Mittelalters aus.

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