Liebhaberei (Recht)

Liebhaberei, Recht:

einkommensteuerrechtlich eine Tätigkeit, die aus privater Neigung oder Hingabe ohne die Absicht, auf längere Sicht wirtschaftliche Vorteile zu erzielen, ausgeübt wird, z. B. das private Halten eines Gestüts, einer Bienenzucht. Einkünfte und Verluste aus Liebhaberei sind steuerlich nicht zu berücksichtigen. – Zum Liebhaberwert im Schadensersatzrecht Schadensersatz.

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