Lehrfreiheit (Kirchenrecht)
Lehrfreiheit, Kirchenrecht:
In der katholischen Kirche ist die Lehrfreiheit an die im Dogma niedergelegte und durch das kirchliche Lehramt bewahrte, ausgelegte und entfaltete kirchliche Lehre gebunden. – In den evangelischen Kirchen ist die Lehrfreiheit an das Bekenntnis der Kirche gebunden, auf das sich die Lehrenden in der Lehrverpflichtung verpflichtet haben
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar