Notrecht (evangelisches Kirchenrecht)
Not|recht, evangelisches Kirchenrecht:
in den lutherischen Kirchenverfassungen des 15.–19. Jahrhunderts anerkanntes Recht des Landesherrn, zur Wahrung der Ordnung in die Ausübung der geistlichen Gewalt einzugreifen. Als im Kirchenkampf das von politischen Stellen unterstützte deutschchristliche Kirchenregiment gegen Bestimmungen der Kirchenverfassung verstieß, proklamierte die Bekennende Kirche auf ihrer Bekenntnissynode in Berlin-Dahlem am 20. 10. 1934
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