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in pectore (katholisches Kirchenrecht)

in pectore [lateinisch »in der Brust« (das heißt unter Geheimhaltung)], katholisches Kirchenrecht:

Rechtsterminus, ausdrückend, dass der Papst bei Ernennungen (z. B. von Kardinälen) aus bestimmten (politischen) Gründen die Namen der Ernannten zunächst nicht bekannt gibt.

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