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Landstreicherei

Landstreicherei, das Umherziehen ohne regelmäßige Arbeit unter ständigem Wechsel des Nachtquartiers, wobei der Lebensunterhalt überwiegend auf Kosten anderer bestritten wird. Landstreicherei (§ 361 StGB alter Fassung) ist seit 1974 nicht mehr strafbar. (Nichtsesshafte)

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