Ehrenrechte

Ehrenrechte, alle Rechte, die einem Staatsbürger zustehen. Die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte (früher §§ 31 ff. StGB) ist seit dem 1. Strafrechtsreformgesetz vom 25. 6. 1969 nicht mehr möglich. Wer jedoch wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für fünf Jahre die Fähigkeit,

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