Landschaftsverbände
Landschaftsverbände, höhere Kommunalverbände (Gemeindeverbände), die in Nordrhein-Westfalen durch die Landschaftsverbandsordnung vom 12. 5. 1953 eingerichtet wurden (Westfalen-Lippe und Rheinland). Mitglieder sind die Kreise und kreisfreien Städte. Den Landschaftsverbänden obliegen Aufgaben in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Jugendhilfe, Straßenwesen, landschaftliche Kulturpflege und Kommunalwirtschaft. Organe sind jeweils die Landschaftsversammlung, der Landschaftsausschuss
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