Landesgerichte

Landesgerichte, Bezeichnung für die Gerichte aller Gerichtsbarkeiten, die Gerichte der deutschen Bundesländer (also keine Gerichte des Bundes) sind. – In Österreich Bezeichnung für die Gerichtshöfe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die oberhalb der Bezirksgerichte angesiedelt sind und z. T. erstinstanzliche, z. T. zweitinstanzliche Zuständigkeiten wahrnehmen.

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