Landesgerichte
Landesgerichte, Bezeichnung für die Gerichte aller Gerichtsbarkeiten, die Gerichte der deutschen Bundesländer (also keine Gerichte des Bundes) sind. – In Österreich Bezeichnung für die Gerichtshöfe der ordentlichen Gerichtsbarkeit, die oberhalb der Bezirksgerichte angesiedelt sind und z. T. erstinstanzliche, z. T. zweitinstanzliche Zuständigkeiten wahrnehmen.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar