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Ladendiebstahl

Ladendiebstahl, gebräuchliche Bezeichnung für einen Diebstahl in einer Einkaufsstätte, besonders einem Selbstbedienungsladen. Vollendeter Diebstahl liegt schon vor, wenn der Täter die Ware bei sich verborgen hat, sich aber noch in den Verkaufsräumen befindet. Der Ladendiebstahl wird, wenn er geringwertige Sachen betrifft, nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt, es sei

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