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Politikerbeleidigung

Politikerbeleidigung, Beleidigung von Politikern, umgangssprachliche Kurzbezeichnung für die Strafnorm des § 188 Strafgesetzbuch (StGB). Die Norm ist mit »Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung« überschrieben und umfasst deshalb über die Beleidigung im eigentlichen Sinn hinaus auch die beiden letztgenannten Tatbestände.

IMAGO/Steinach

Unter den Voraussetzungen des § 188 StGB begangene Ehrenschutzdelikte können deutlich höhere Strafen nach sich ziehen als bei »einfacher« Tatbegehung.

 

Voraussetzungen einer Strafbarkeit nach § 188 StGB

Objektiver Tatbestand

Subjektiver Tatbestand

Strafantrag

Rechtsfolgen

Häufigkeit der Verstöße gegen § 188 StGB

Diskussion über eine Abschaffung von § 188 StGB

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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