Kronländer

Kronländer, in Österreich mit der Märzverfassung von 1849 eingeführte Bezeichnung für diejenigen Landesbestandteile, die in Real- oder Personalunion zum Herrscherhaus der Habsburger standen (Erbländer).

Es waren dies: Erzherzogtum Österreich ob und unter der Enns; Herzogtümer Salzburg, Steiermark, Kärnten und Krain; Grafschaften Görz und Gradisca sowie Tirol; Markgrafschaft Istrien; Stadt Triest; Land Vorarlberg; Königreich Böhmen; Markgrafschaft Mähren; Herzogtum Schlesien; Königreich Galizien und Lodomerien; Herzogtum Bukowina; Königreiche Dalmatien, Kroatien und Slawonien, Fiume; Königreich Ungarn; Großfürstentum Siebenbürgen;

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