Religion
Die Verfassung (Artikel 40) garantiert die Religionsfreiheit und verpflichtet den Staat auf der Grundlage des Prinzips der Trennung von Staat und Religion zu religiöser Neutralität und Parität (Artikel 41). Grundlage der Beziehungen zwischen dem Staat und der katholischen Kirche, die als größte Glaubensgemeinschaft traditionell eine besondere Stellung im öffentlichen Leben
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