Sondergerichtshof für Sierra Leone
Der Sondergerichtshof für Sierra Leone mit Sitz in Freetown basiert auf dem Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und Sierra Leone vom 16.1.2002, das aufgrund der Resolution Nummer 1315 des UN-Sicherheitsrats vom 14.8.2000 geschlossen wurde. Er nahm seine Tätigkeit am 10.3.2004 auf. Aufgabe ist die Durchführung von Verfahren gegen die Hauptverantwortlichen
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