Kriegsrecht im Völkerrecht
Das Kriegsvölkerrecht bestimmt die für einen internationalen militärischen Konflikt geltenden Rechtsnormen. Das Völkerrecht unterscheidet das »ius ad bellum«, das Recht militärische Gewalt anzuwenden, und das »ius in bello«, nämlich die Regeln, die die Art und Weise der Kriegführung verbindlich einschränken. Das Recht, im zwischenstaatlichen Bereich militärische Gewalt anzuwenden, beschränkt die
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