im Staatsrecht
Im Staatsrecht umfasst das Kriegsrecht die kriegsbedingten Änderungen des geltenden Rechts; insoweit ist das Kriegsrecht eine Erscheinung des innerstaatlichen Notstandsrechts (Notstandsverfassung). Es ist vom Kriegsrecht i. S. des Völkerrechts wie generell Landesrecht von Völkerrecht unabhängig und folgt eigenen Regeln (Völkerrechtsordnung, Dualismus).
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