Kriegserklärung
Kriegs|erklärung, die den Feindseligkeiten zwischen Staaten vorausgehende unzweideutige Benachrichtigung über den Beginn des Kriegszustandes, auch als bedingte Erklärung in Form eines befristeten Ultimatums. Ungeachtet der in dem III. Haager Abkommen vom 18. 10. 1907 über den Beginn der Feindseligkeiten festgelegten Verpflichtung werden Kriege in neuerer Zeit meist ohne Kriegserklärung
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar