Konsul (Völkerrecht)
Konsul [lateinisch, zu consulere »sich beraten«] der, -s/-n, Völkerrecht:
ständiger Vertreter eines Staates in einem anderen Staat zur Wahrnehmung von Handels-, Verkehrs- und Wirtschaftsinteressen und zur Ausführung bestimmter Verwaltungsaufgaben, in Visa- und Einwanderungsangelegenheiten auch gegenüber Personen, die nicht Staatsangehörige des Entsendestaates sind. Im Gegensatz zu den diplomatischen Vertretern (Diplomat) obliegen den Konsuln keine unmittelbar politischen Aufgaben. Die Rechtsstellung
Quellenangabe