Konnivenz (Strafrecht)
Konnivenz [lateinisch »Nachsicht«] die, -/-en, Strafrecht:
Verleitung eines Untergebenen zu einem Amtsdelikt oder wissentliche Duldung eines solchen durch den Vorgesetzten; der Verleitende ist nach § 357 StGB so strafbar, als hätte er das Delikt selbst begangen. Dieselbe Bestimmung gilt für einen Amtsträger, dem eine Aufsicht oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist.
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