Konjunkturausgleichsrücklage

Konjunktur|ausgleichsrücklage, ein in konjunkturellen Überhitzungsphasen von Bund und Ländern bei der Deutschen Bundesbank gebildetes unverzinsliches Guthaben, mit dem aus stabilitätspolitischen Gründen Haushaltsmittel stillgelegt werden. Das Stabilitätsgesetz von 1967 sieht als Instrumente einer antizyklischen Fiskalpolitik fakultative Konjunkturausgleichsrücklagen nach Maßgabe der jeweiligen Haushaltsplanung und obligatorische Konjunkturausgleichsrücklagen vor, die aufgrund einer entsprechenden

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