Stabilitätsgesetz

Stabilitätsgesetz, Stabilitäts- und Wachstumsgesetz, Abkürzung StWG, Kurzbezeichnung für Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft,

die gesetzliche Grundlage für eine am wirtschaftspolitischen Konzept des Keynesianismus orientierte (antizyklische) Konjunkturpolitik. Das Stabilitätsgesetz vom 8. 6. 1967 verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden (§§ 1 und 16), bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten; die Maßnahmen sollen im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig

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