Konjunkturpolitik
Ziele: Die konjunkturpolitische Zielsetzung ist in Deutschland formal als gesamtwirtschaftliches Gleichgewicht zur verfassungsrechtlichen Norm (Artikel 109, 115 GG) erhoben und in § 1 Stabilitätsgesetz konkretisiert worden. Bund und Länder sind gehalten, bei politischen Maßnahmen die »Stabilität des Preisniveaus«, einen »hohen Beschäftigungsstand« und das »außenwirtschaftliche Gleichgewicht« zu beachten. Damit kommt der
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