Familiengericht
Famili|engericht, das als besondere Abteilung des Amtsgerichts durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts vom 14. 6. 1976 zum 1. 7. 1977 geschaffene, ausschließlich für Familiensachen zuständige Gericht. Durch die Einrichtung der Familiengerichte sollten, anders als früher, die Verfahren über die Ehescheidung und über die Scheidungsfolgesachen
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