Embryonale Stammzellen anderer Herkunft
In Deutschland und anderen Ländern ist das therapeutische Klonen durch das Embryonenschutzgesetz verboten, zudem war es lange Zeit technisch gar nicht durchführbar. Daher werden in der Forschung embryonale Zellen von überzähligen Embryonen aus künstlichen Befruchtungen verwendet, die von bestimmten Kontingenten aus dem Ausland importiert werden dürfen.
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