Embryonenschutzgesetz

Embryonenschutzgesetz, Bundesgesetz vom 13. 12. 1990, in Kraft seit dem 1. 1. 1991, das dem möglichen Missbrauch neuer Fortpflanzungstechniken aus der Reproduktionsmedizin begegnen will. Unter Strafe gestellt sind u. a. die Übertragung fremder unbefruchteter Eizellen mit der Folge, dass genetische und austragende Mutter nicht identisch sind (»gespaltene Mutterschaft«), die

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