Recht
Gewohnheitsrecht sowie aus britischer Kolonialzeit stammendes Recht besteht fort, soweit es nicht durch Parlamentsgesetz aufgehoben oder abgeändert ist. Das Hochgericht hat allgemeine Zuständigkeit für Zivil- und Strafsachen und ist Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen der Magistratsgerichte. Übergeordnete Instanz ist das Appellationsgericht. Die Ernennung der Richter obliegt dem Präsidenten. In verfassungsrechtlichen Streitigkeiten kann
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