Rechtliche Grundlagen
Errichtung und Betrieb kerntechnischer Anlagen sind in Deutschland durch das Atomgesetz (AtG) geregelt. Es wird konkretisiert durch mehrere Verordnungen und Richtlinien, deren bekannteste die Strahlenschutzverordnung ist. Die technischen Anforderungen, denen eine Kernenergieanlage genügen muss, sind in Sicherheitskriterien und den »Leitlinien der Reaktorsicherheitskommission (RSK)« festgelegt. In den Störfall-Leitlinien werden Annahmen angegeben,
Informationen zum Artikel
Quellenangabe