Atomgesetz
Atomgesetz, Bezeichnung für das »Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren« vom 23.12.1959, neugefasst durch Bekanntmachung vom 15.7.1985 und zuletzt geändert am 10.8.2021.
Sein Zweck besteht seit der Änderung in der geordneten Beendigung der Kernenergienutzung zur Erzeugung von Elektrizität (Atomausstieg) und der Sicherstellung eines geordneten Betriebes bis zur Beendigung; des Weiteren im Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern vor den Gefahren der Kernenergie auch im Hinblick auf die innere und äußere Sicherheit
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