kaufmännischer Verpflichtungsschein

kaufmännischer Verpflichtungsschein, Urkunde, in der ein Kaufmann sich zur Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen verpflichtet, ohne dass diese Leistung in der Urkunde von einer Gegenleistung abhängig gemacht ist (§ 363 Absatz 1 HGB). Der kaufmännische Verpflichtungsschein ist ein formgebundenes Schuldversprechen.

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