Anweisung (Privatrecht)

Anweisung, Privatrecht:

die Ermächtigung des Anweisenden an den Angewiesenen, die angewiesene Leistung für Rechnung des Anweisenden zu bewirken (»Deckungsverhältnis«) mit der gleichzeitigen Ermächtigung an den Anweisungsempfänger (Begünstigten), die Leistung im eigenen Namen beim Angewiesenen zu erheben (»Valutaverhältnis«). In diesem Sinn ist die Postanweisung (Zahlkarte) keine Anweisung, da sie ein Rechtsverhältnis nur zwischen

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