Orderpapiere

Orderpapiere, Wertpapiere, die zwar eine bestimmte, namentlich bezeichnete Person als berechtigt benennen, aber durch Indossament an eine andere Person übertragen werden können (indossable Papiere). Durch Indossament und Übereignung des Papiers wird das in ihm verbriefte Recht übertragen. Orderpapiere kraft Gesetzes (geborene Orderpapiere) sind Wechsel, Scheck, Namensaktie und der

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.