Kassenprüfung
Kassenprüfung, lückenloser oder stichprobenartiger Vergleich des Soll- und Istbestandes der Kasse sowie der Bankguthaben (z. B. anhand von Zahlungskonten, -belegen und Lohnlisten) und gegebenenfalls Aufklärung von Kassenfehlbeträgen (Kassenmankos, z. B. aufgrund von Buchungsfehlern, Diebstahl, Unterschlagung). Die Zählung des tatsächlichen Kassenbestandes zu einem bestimmten Zeitpunkt wird als Kassensturz
Quellenangabe