Kaplaken

Kaplaken [niederländisch, eigentlich »Tuch für eine (neue) Kappe«] das, -s,

Vergütung des Befrachters, Abladers oder Ladungsempfängers an den Kapitän für die Güterbeförderung. Dieser muss das Kaplaken dem Reeder gegenüber als Einnahme in Rechnung setzen (§ 543 HGB).

Quellenangabe

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