Jugendmedienschutz-Staatsvertrag
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV, in Kraft seit 1.4.2003) regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungs- oder erziehungsbeeinträchtigenden sowie jugendgefährdenden Angeboten in elektronischen Medien wie Internet, Fernsehen und Hörfunk. Darüber hinaus soll er Inhalte verhindern, die die Menschenwürde oder durch das Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Rechtsgüter verletzen.
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