Jugendmedienschutz

Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV, in Kraft seit 1.4.2003) regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungs- oder erziehungsbeeinträchtigenden sowie jugendgefährdenden Angeboten in elektronischen Medien wie Internet, Fernsehen und Hörfunk. Darüber hinaus soll er Inhalte verhindern, die die Menschenwürde oder durch das Strafgesetzbuch (StGB) geschützte Rechtsgüter verletzen.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar