jugendgefährdende Medien

Jugendgefährdende Medi|en sind nach § 18 Jugendschutzgesetz vom 23.7.2002 Träger- und Telemedien, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden.

Vorschriften über jugendgefährdende Medien (Jugendmedienschutz) finden sich neben dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) des Bundes im Strafgesetzbuch (StGB) und im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) der Länder.

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