Recht
Die islamische Scharia ist Grundlage der Gesetzgebung. Die Gerichtshöfe erster Instanz und die Appellationsgerichte sind mit Zivil-, Straf-, Wirtschafts- und Familienrechtsangelegenheiten befasst. Das islamische Familienrecht wird auf Wunsch auch bei Nichtmuslimen angewendet. Höchste richterliche Instanz ist der Oberste Gerichtshof in Sanaa. Daneben existiert lokales Gewohnheitsrecht sowie bei den Beduinen Stammesrecht.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe