Jahreswirtschaftsbericht
Jahreswirtschaftsbericht, der nach § 2 Stabilitätsgesetz von der Bundesregierung jährlich dem Bundestag und Bundesrat vorzulegende Bericht über die von der Bundesregierung angestrebten finanz- und wirtschaftspolitischen Ziele (Jahresprojektion) und die zu deren Erreichung als notwendig erachteten Maßnahmen. Die Jahresprojektion bedient sich der Mittel und der Form der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung,
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