Recht
Das Gerichtswesen besteht aus einem Geflecht staatlicher und religiöser Gerichte. Oberste Instanz ist der Oberste Gerichtshof, dem Distrikts- und Magistratsgerichte nachgeordnet sind. Ferner gibt es Arbeitsgerichte. Die religiösen Gerichte sind solche der anerkannten religiösen Gemeinschaften. Das jüdische Rabbinatsgericht besitzt die ausschließliche Zuständigkeit für Ehe- und Ehescheidungssachen. Entsprechende Zuständigkeiten für die
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