Recht
Das irakische Rechtswesen bestand bis zum 3. Golfkrieg aus einem Kassationsgerichtshof, aus Appellationsgerichtshöfen, Gerichten erster Instanz, Friedensgerichten, Revolutionsgerichten (für Verbrechen gegen den Staat), Scharia-Gerichten (mit einem islamischen Richter für religiöse Angelegenheiten) sowie Strafgerichten. Mithilfe der USA und anderer westlicher Staaten wurde versucht, hieran anknüpfend ein Rechtswesen neu aufzubauen, das den
Quellenangabe