Interzession (Recht)

Interzession [lateinisch »Bürgschaft«, »Einspruch«] die, -/-en, Recht:

das Eintreten für eine fremde Schuld durch Eingehen einer Verbindlichkeit. Sie kann erfolgen in Form der Bürgschaft, durch befreiende Schuldübernahme, Schuldbeitritt, Verpfändung u. a.

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