Regress (Recht)
Regress [lateinisch regressus, zu regredi »(auf jemanden) zurückkommen«, »Ersatzansprüche stellen«] der, -es/-e, Recht:
Rückgriff, das Recht des in Anspruch genommenen Zweitverpflichteten, für eine von ihm erbrachte Leistung vom eigentlichen Schuldner (oder einem anderen Dritten) Erstattung zu verlangen, z. B. im Bürgschafts- und im Wechselrecht. Im Staatshaftungsrecht kann der entschädigungspflichtige Staat einen Regressanspruch gegen den verantwortlichen Beamten haben. Der Regressanspruch ist oft in
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