Interjurassische Versammlung
Interjurassische Versammlung, offizielle Bezeichnung Assemblée interjurassienne [asãˈble ε̃tεjyraˈsjε̃; französisch] die, Abkürzung AIJ,
gemeinsames Konsultativorgan zur »Institutionalisierung des Juradialogs« (Jurafrage); gebildet nach einer Vereinbarung zwischen der Eidgenossenschaft sowie den Kantonen Bern und Jura vom 25. 3. 1994. Sie besteht aus je 12 Delegierten aus beiden Kantonen; ihr Präsident wird »im Einvernehmen mit den beiden Regierungen« vom Bundesrat gewählt. Vorschläge der Interjurassischen Versammlung
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