Mandat (römisches Recht)

Mandat [lateinisch mandatum »Auftrag«, »Weisung«] das, -(e)s/-e, römisches Recht:

der dem heutigen Auftrag entsprechende Vertrag, aufgrund dessen der Beauftragte (Mandatar) es übernahm, ein ihm vom Auftraggeber (Mandant) übertragenes Geschäft für diesen unentgeltlich zu besorgen.

Quellenangabe

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