Interdikt (Kirchenrecht)
Interdikt [lateinisch interdictum »Verbot«] das, -(e)s/-e, Kirchenrecht:
Kirchenstrafe, die v. a. im Mittelalter häufig über Personen (Personalinterdikt) und Orte (Lokalinterdikt) verhängt wurde und Vollzug von beziehungsweise Teilnahme an gottesdienstlichen Handlungen für bestimmte Personen beziehungsweise Orte (Gebiete) untersagte. Die Beugestrafe des persönlichen Interdikts ist im Codex Iuris Canonici von 1983 in c. 1332, ihre Aussetzung in c. 1335
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