Dekret (römischen Recht)
Dekret [zu lateinisch decernere, decretum »entscheiden«] das, -(e)s/-e, lateinisch Decretum,
Entscheidung, Erlass, Verordnung. Im römischen Recht eine Anordnung oder Entscheidung der Oberbeamten oder des Kaisers im Prozess, später eine Willensäußerung der Staatsorgane.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe