Dekret (römischen Recht)

Dekret [zu lateinisch decernere, decretum »entscheiden«] das, -(e)s/-e, lateinisch Decretum,

Entscheidung, Erlass, Verordnung. Im römischen Recht eine Anordnung oder Entscheidung der Oberbeamten oder des Kaisers im Prozess, später eine Willensäußerung der Staatsorgane.

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